Nachstehend finden Sie Formulare, die wir von Ihnen regelmäßig benötigen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass jedes Formular von Ihnen unterschrieben werden muss. Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. In der Regel reicht es aus, wenn Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail oder Telefax zurücksenden; sollten wir im Einzelfall das Original benötigen, teilen wir Ihnen dies mit.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Dieses Formular enthält zahlreiche Ausfüllhinweise, die Sie bitte beachten wollen. Grundsätzlich muss jede Angabe durch Beifügen eines aktuellen Dokuments (Mietvertrag, Kontoauszug, Leistungsbescheid…) belegt werden, jede laufende Ausgabe zusätzlich durch einen aktuellen Zahlungsnachweis. Wir weisen darauf hin, dass falsche oder unterlassene Angaben strafbar sein können.
Diese Erklärung muss mit dem Antrag an das Gericht auf Bewilligung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zwingend vorgelegt werden.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Diese Erklärung benötigen wir insbesondere in Angelegenheiten, die die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen zum Gegenstand haben. Da wir das Formular regelmäßig im Hinblick auf die aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen anpassen, ist es in der Regel nicht erforderlich, vom Gegner vorgelegte entsprechende Erklärungen auszufüllen und vorzulegen.
Im Formular sollten Sie grundsätzlich alle im Zusammenhang mit dem konkreten Ereignis (Unfall, Rentenantrag…) stehenden behandelnden Ärzte und Gesundheitseinrichtungen angeben.
Vollmacht für Straf- und Bußgeldsachen
Diese Vollmacht benötigen wir speziell für Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Sie umfasst alle Verfahrensabschnitte und die entsprechende Vertretung außerhalb eines förmlichen Verfahrens.
Sollen wir in einer Angelegenheit mehrere Mandanten vertreten, beachten Sie bitte, dass jeder Mandant eine gesonderte Vollmachtsurkunde unterzeichnen muss. Jeder Rechtsanwalt darf dabei nur einen Mandanten vertreten, beide Anwälte jedoch zusammen einen Mandanten.
Vollmacht für Zivilsachen
Diese Vollmacht benötigen wir grundsätzlich in allen zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten einschließlich Familiensachen. Sie umfasst alle diesbezüglichen Verfahrensarten und die außergerichtliche Vertretung.
Sollen wir in einer Angelegenheit mehrere Mandanten vertreten, beachten Sie bitte, dass jeder Mandant die Vollmachtsurkunde unterzeichnen muss.